Historie

1997 führten der Bayerische Rundfunk (BR) und ARTE als erste Sender eine regelmäßige Produktion von Hörfilmen ein.
Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten ein damaliger Mitarbeiter des Bayerischen Blinden- und Sehbehinderten-Bundes (BBSB), Elmar Dosch (blind), und Bernd Benecke (sehend), Redakteur beim BR.
Einige unserer Mitarbeiter*innen wurden bereits 2001 von ihnen beim BR für die Audiodeskription (AD) ausgebildet und beschrieben in Teams aus sehenden und blinden Autor*innen zahlreiche Filme; siehe Skripterstellung.
Untertitel für hörgeschädigte Menschen, SDH (Subtitles for the Deaf and Hard-of-hearing) oder CC (Closed Captions) genannt, wurden bereits in den 1980er Jahren von öffentlich-rechtlichen Sendern bereitgestellt.
Das Jahr der Novellierung des Filmfördergesetzes 2013 war auch das Gründungsjahr von Hörfilm München als Anbieter barrierefreier Gesamtproduktionen.
Demnach können nur noch Filme gefördert werden, die mit AD sowie mit SDH ausgestattet sind. Auf eine gemeinsame Initiative von FFA, Constantin Film und Hörfilm München hin wurde bei der FFA beim sogenannten „Runden Tisch“ 2015 die „Empfehlung für Standards barrierefreier Filmfassungen“ formuliert, die bis heute Gültigkeit hat.
Empfehlung für Standards barrierefreier Filmfassungen
